Protokoll vom 14/12/2000 - vorläufige Ausgabe



Politische Gefangene in Serbien und unsichere Lage an den Grenzen des Kosovo

B5-0902, 0909, 0914, 0923 und 0929/2000

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den politischen Gefangenen in der Bundesrepublik Jugoslawien und zur Instabilität an den Grenzen im Kosovo

Das Europäische Parlament,

-  unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Juni 2000 zu den Grundrechten in Serbien und Kosovo(1),

-  unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Lage der kosovo-albanischen Gefangenen, insbesondere seine Entschließung vom 17. Februar 2000(2), sowie seine Entschließung vom 30. November 2000 zu den bei der Durchführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erzielten Fortschritten(3),

-  in Kenntnis der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999,

-  unter Hinweis auf ein kürzliches Treffen der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Südosteuropa mit Flora Brovina am 21. November 2000 in Brüssel,

-  unter Hinweis auf die Abschlusserklärung des Gipfels von Zagreb vom 24. November 2000,

A.  erfreut über die Freilassung der albanischen Ärztin und Menschenrechtskämpferin Flora Brovina auf Anordnung des neugewählten Präsidenten Kostunica am 1. November 2000 sowie des serbischen Journalisten Miroslav Filipovic am 10. Oktober 2000,

B.  jedoch im Bedauern darüber, dass das Schicksal aller politischer Gefangenen im Kosovo, die vom Milosevic-Regime allein wegen ihrer Volkszugehörigkeit oder ihrer politischen Überzeugungen ihrer Freiheit beraubt wurden, von den neuen demokratischen Kräften in Jugoslawien noch nicht geklärt wurde und dass die Bundesrepublik Jugoslawien seit ihrer Wiederzulassung zur UN, zur OSZE und Europa bislang weder ein Datum für die Freilassung der Gefangenen angegeben noch Einzelheiten für ein Amnestiegesetz vorgelegt hat,

C.  unter Hervorhebung der Tatsache, dass die Präsidentschaftswahlen in der Bundesrepublik Jugoslawien der Rechtsstaatlichkeit in diesem Land den Weg geebnet haben und dass Präsident Kostunica versprochen hat, dass er die Verfassung und die Gesetze unverzüglich anwenden wird,

D.  unter Hinweis darauf, dass der zurzeit in Belgrad stattfindende politische Wandel nicht dazu führen darf, dass die ehemaligen jugoslawischen Spitzenpolitiker, vor allem Slobodan Milosevic, nicht vor dem Internationalen Strafgerichtshof für Verbrechen, die sie im ehemaligen Jugoslawien begangen haben, angeklagt werden,

E.  in Sorge über die jüngsten bewaffneten Angriffe von ethnischen Albanern und anderen Extremisten in der Gegend von Presevo in Südostserbien entlang der Grenze zwischen Kosovo und Serbien, die ausgerechnet jetzt, wo die Chancen gut stehen, dass die Probleme der Region durch Friedensgespräche gelöst werden, zu einer Destabilisierung der Situation führen könnten,

F.  unter Hinweis auf die 1999 zwischen der NATO und Jugoslawien erzielte Vereinbarung, wonach diese Zone für die Sicherheitskräfte beider Seiten, außer für die leicht bewaffneten serbischen Polizisten, off-limits ist,


1.  fordert Präsident Kostunica auf, alles zu unternehmen, um alle politischen Gefangenen aus der Milosevic-Ära, die immer noch in serbischen Gefängnissen einsitzen, freizulassen;

2.  weist darauf hin, dass es die politische Glaubwürdigkeit des neuen Präsidenten beeinträchtigen wird, wenn die politischen Gefangenen des Milosevic-Regimes auch unter dem neuen Regime politische Gefangene bleiben, und dringt deshalb mit Nachdruck darauf, dass eine der neuen Demokratie in Serbien würdige Lösung gefunden wird; ist der festen Überzeugung, dass alle politischen Gefangenen durch eine Amnestie des Präsidenten oder auf der Grundlage eines Amnestiegesetzes, das derzeit vom jugoslawischen Justizminister ausgearbeitet wird, freigelassen werden sollten, während die kosovo-albanischen politischen Gefangenen unter Berücksichtigung der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates der UNMIK übergeben werden könnten;

3.  fordert beide Seiten, sowohl die Kosovo-Albaner als auch die neue Führung in Belgrad, auf, das Schicksal der vermissten Kosovo-Albaner und Serben zu untersuchen, die vor, während und nach dem Kosovo-Konflikt verschwunden sind, und dadurch das Vertrauen zwischen den beiden Bevölkerungsgruppen als wesentliche Bedingung für eine friedliche Entwicklung im Kosovo wieder herzustellen;

4.  verurteilt die jüngsten Gewaltausbrüche im Kosovo und in dem daran angrenzenden Gebiet Presevo schärfstens und fordert alle Beteiligten auf, die Spannungen in der Sicherheitszone zwischen Kosovo und Serbien nicht zu einem Zeitpunkt zu verschärfen, zu dem es nach der Wahl von Präsident Kostunica eine echte Chance auf eine friedliche und dauerhafte Übereinkunft zwischen Serben und Kosovaren gibt, mit der ein lang anhaltender Konflikt gelöst werden könnte;

5.  fordert die multinationale KFOR-Friedenstruppe im Kosovo auf, die Kontrollen an den Grenzen zu Serbien zu verstärken, um weitere Überfälle von Extremisten der albanischen Volksgruppe zu verhindern;

6.  fordert die Vereinten Nationen, den Rat und die Kommission auf, die politischen Bedingungen für den Beginn eines positiven und konstruktiven Dialogs zwischen der Bundesregierung Jugoslawiens und der politischen Führung im Kosovo festzulegen;

7.  beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission, dem Rat sowie Präsident Kostunica und der UNMIK zu übermitteln.



(1) Angenommene Texte Punkt 7.
(2) ABl. C 339 vom 29.11.2000, S. 273.
(3) Angenommene Texte Punkt 9.